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Abmahnschutz

 

Eine Abmahnung stellt eine eindeutige Aufforderung zur Änderung oder Unterlassung eines unerwünschten Verhaltens. Abmahnungen kommen häufig vor im Arbeitsrecht, Mietrecht, Wettbewerbsrecht und Urheberrecht. In letzterem Fall ist in erster Linie eine Abmahnung wegen einer angeblich nicht erlaubten Verwendung von urheberrechtlich geschütztem Material im Internet (Download, Filesharing) die Regel (§ 97 UrhG).

Vergleichbare Probleme können auch beim Verkauf eines Produkts im Internet, z. B. Ebay, Amazon usw. eintreten, wenn der Verkäufer die Produktbeschreibung oder Produktfotos eines Dritten ohne dessen Zustimmung verwendet, die Widerrufsbelehrung vergisst oder eine wettbewerbswidrige Werbung verbreitet.

Nicht selten sind die Forderungen des Abmahnenden nicht gerechtfertigt oder überdimensional hoch. Regelmäßig werden die Abmahnungen auch mit der Forderung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verbunden. Der Abgemahnte sollte auf keinen Fall ohne juristische Überprüfung sofort Zahlung leisten oder die Abmahnung einfach ignorieren.

Wir überprüfen für Sie den rechtlichen Gehalt der Abmahnung und beraten Sie, wie hierauf zutreffend zu reagieren ist. Oft kann auch bei einer berechtigten Forderung der hiermit verbundene finanzielle Nachteil erheblich abgemildert werden.

 

Typische Fallgestaltungen: